

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine deutliche Warnung vor der Verwendung von Kratom in Nahrungsergänzungsmitteln ausgesprochen. Die Pflanze, die vor allem online als pflanzliches Heilmittel angeboten wird, ist in Deutschland weder als Arzneimittel noch als Lebensmittel zugelassen. Das BfArM verweist auf erhebliche gesundheitliche Risiken, die von Kratom ausgehen können, und mahnt zur Vorsicht.
Kratom wird in verschiedenen Formen angeboten – etwa als Pulver, Getränk oder Kapsel. In Deutschland sind entsprechende Produkte nicht zugelassen. Das BfArM warnt vor gesundheitlichen Risiken. Foto: Shutterstock
Kratom wird aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaums (Mitragyna speciosa) gewonnen. Die Pflanze enthält psychoaktive Stoffe wie Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, die auf bestimmte Rezeptoren im Gehirn wirken, die auch von Opioiden beeinflusst werden. Daher wird Kratom als atypisches Opioid bezeichnet.
Wie stark Kratom wirkt, hängt davon ab, wie viel man davon nimmt: In kleinen Mengen kann es anregend wirken, was zu mehr Energie und Wachsamkeit führt. In höheren Dosen wirkt es hingegen beruhigend und schmerzlindernd, was oft zur Schmerzlinderung oder Entspannung genutzt wird.
Kratom wird in vielen Teilen Südostasiens, zum Beispiel in Thailand und auf Borneo, traditionell verwendet. Es ist in verschiedenen Formen erhältlich, darunter Blätter, Harz oder als Kapseln. Die Wirkung von Kratom setzt in der Regel innerhalb von 5 bis 45 Minuten ein und kann zwischen zwei und sechs Stunden anhalten.
In westlichen Ländern, insbesondere online, wird Kratom oft als pflanzliches Mittel vermarktet, das bei der Linderung von Schmerzen, Angstzuständen, Depressionen und anderen Beschwerden helfen soll. Es wird als natürliche Alternative zu herkömmlichen Medikamenten angepriesen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass Kratom in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht als Arzneimittel zugelassen ist.
Das BfArM betont, dass es bisher keine wissenschaftlichen Studien gibt, die die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Kratom belegen.1 Eine Zulassung als Arzneimittel erfordert ein positives Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken, das bei Kratom derzeit nicht nachgewiesen werden kann. Stattdessen deuten Tier- und Humanstudien sowie Fallberichte auf neurologische Risiken hin und zeigen mögliche Organschäden, insbesondere an Leber und Niere. Zudem gibt es Hinweise auf ein Abhängigkeitspotenzial von Kratom, das bei regelmäßigem Gebrauch auftreten kann. In Deutschland wurde kürzlich der erste Todesfall dokumentiert, der auf eine Mitragynin-Vergiftung zurückzuführen ist.2
Ein weiteres Problem stellt die rechtliche Lage dar: Wenn ein Produkt gesundheitsbezogene Aussagen macht, kann es als Arzneimittel eingestuft werden und benötigt eine Zulassung. Der Vertrieb von Kratom ohne diese Zulassung ist daher illegal. Einige Landesbehörden haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den Verkauf solcher Produkte zu stoppen.
Angesichts der unklaren wissenschaftlichen Daten und der dokumentierten gesundheitlichen Risiken warnt das BfArM vor der Verwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken. Fachleute werden aufgefordert, ihre Patienten über die Gefahren aufzuklären.
Kratom bleibt ein unzureichend erforschtes und potenziell gefährliches Produkt, dessen Anwendung außerhalb klinischer Studien nicht empfohlen wird.